21 Apr 2020

Eingeschränkter Start des Schulbetriebs am 4. Mai 2020

Am dem 4. Mai 2020 startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der Präsenzunterricht an den Schulen beginnt mit Schülerinnen und Schülern, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen.

 

Das bedeutet für alle Schüler der 9. und 10. Klassen findet ab Montag, den 4. Mai, eingeschränkter Unterricht statt.
Ab wann weitere Klassen hinzukommen ist noch nicht ausreichend geklärt. Wir werden rechtzeitig informieren.

Hier eine Zusammenfassung der Mitteilung des Kultusministeriums vom 20.04.2020:

Im Sinne des Infektionsschutzes werden die Klassen des Präsenzunterrichts in kleinere Lerngruppen unter Berücksichtigung der Abstandsregeln aufgeteilt.

Lehrkräfte, die zu Risikogruppen zählen, werden nicht am Präsenzunterricht an den Schulen sein, sondern werden weiterhin für Fernlernangebote eingesetzt, die ohne direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern erledigt werden können.

Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören. Die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht ist in diesen Fällen der Schule zu melden.

Im Präsenzunterricht für die 9. und 10. Klassen geht es zunächst um Prüfungsvorbereitungen für die Abschlussklassen aller Schularten und um Angebote für Prüfungsklassen des nächsten Schuljahrs. Der Unterricht soll in dieser Wiederaufnahmephase in einer Kombination von Präsenz- und Fernlernangeboten (digital und analog) sichergestellt werden. Es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Und auch bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulasse und es zugleich pädagogisch sinnvoll sei, könnten bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.

Schülerinnen und Schüler, die sich unsicher fühlen, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, müssen nicht am Haupttermin der Abschlussprüfung teilnehmen und können stattdessen den ersten Nachtermin wählen.

Da in den vergangenen Wochen nicht alle Schülerinnen und Schüler im Fernlernunterricht erreicht wurden, sind die Schulen zudem gehalten, gezielt Präsenzangebote für diese Schüler aller Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen zu machen.

Da die Leistungsbewertung in allen Klassen in den letzten Wochen ausgesetzt wurde und auch in der kommenden Zeit nur sehr eingeschränkt möglich sein wird, werden alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ins nächste Schuljahr versetzt.

Die Präsenzunterrichtsangebote werden zeitlich entzerrt und ohne größere Pausen stattfinden. Das bedeutet, dass nur immer wenige Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in die Schule kommen werden. Älteren Schülerinnen und Schülern empfiehlt die Schulverwaltung, wo immer möglich individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. In den Bussen ist auf Abstands- und Hygienemaßnahmen zu achten.

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen, ist für die Teilnahme am Unterricht aber keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie ebenfalls auf der Seite des Kultusministeriums unter: Coronavirus: Häufige Fragen und Antworten

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